Berufshaftpflichtversicherung:
Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt-Kompaktversicherung und
Berufshaftpflicht, Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin, Geltungsbereich:
international (Deckungsvorsorgepflicht nach AMG/Arzneimittelgesetz).
Website
german communications dbk AG, Alsterufer 34, D-20354 Hamburg
Tel.: +49 40 46 88 33-0, Fax :+49 40 47 81 80
www.german-communications.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Institute Dr. Schrader,
Max-Planck-Str. 6, 37603 Holzminden:
I. Geltung der Bedingungen
- Diese Allgemeinen Bedingungen („Bedingungen“) gelten für die
gesamten laufenden und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den
Instituten Creachem GmbH, Beratungslabor, Hautphysiologie, Ancopharm und
International GmbH als Auftragnehmer sowie dem Auftraggeber.
- Im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen gelten diese Bedingungen
jedenfalls dann, wenn sie dem Auftraggeber schriftlich zugegangen sind
und dieser nicht innerhalb von drei Wochen ab Zugang schriftlich
widersprochen hat. Auf diese Folge wird der Auftraggeber bei Bekanntgabe
der Bedingungen gesondert hingewiesen. Andere Möglichkeiten der
Einbeziehung der Bedingungen werden hierdurch nicht ausgeschlossen.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten
grundsätzlich nicht, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht
ausdrücklich widerspricht; sie gelten nur, wenn und soweit sie von dem
Auftragnehmer im Einzelfall schriftlich anerkannt werden.
II. Angebote
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. An Angebote, die
ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet sind, ist der Auftragnehmer
für die Zeit von zwei Kalendermonaten gebunden, sofern der Auftragnehmer
nicht in dem Angebot schriftlich eine kürzere oder längere Bindefrist
bezeichnet.
- Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom
Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.
- Garantien des Auftragnehmers für seine Leistungen gelten nur als
vereinbart, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich als „Garantie“
gegenüber dem Auftraggeber bezeichnet hat.
- Sollte das im Angebot vorgeschlagene Studien- oder Testdesign nach
Wünschen des Auftraggebers geändert oder ergänzt werden, so ändert das
nichts daran, dass der Auftragnehmer das ursprünglich angebotene
Studien- oder Testdesign auch weiterhin frei verwenden kann.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, seine Preise
entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages oder nach
Abgabe eines verbindlichen Angebots Kostenerhöhungen erfolgen, die der
Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Diese werden dem Auftraggeber auf
Verlangen nachgewiesen. Änderungen und Nacharbeiten, die der
Auftraggeber nach Vertragsabschluss verlangt und die zusätzliche Kosten
verursachen, hat er zusätzlich zu vergüten.
- Für die Erstellung von aufwendigen Angeboten, die speziell
angefertigte Testdesigns (Sonderanfertigungen) enthalten, behalten sich
die Institute Dr. Schrader vor, entstandene Kosten geltend zu machen.
- Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in die Preise des
Auftragnehmers eingeschlossen. Sie wird am Tag der Rechnungsstellung in
der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Der Auftraggeber gerät spätestens in Zahlungsverzug, wenn er nicht
zu dem vereinbarten Fälligkeitstermin oder, sofern kein
Fälligkeitstermin vereinbart wurde, nicht innerhalb von zehn
Kalendertagen ab Zugang der Rechnung und Erhalt der Leistung des
Auftragnehmers zahlt. Während des Verzugs ist die Forderung des
Auftragnehmers mit 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank zu verzinsen.
- Eine Aufrechnung des Auftraggebers mit Gegenforderungen ist
ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein rechtskräftiger Titel vor oder
die Gegenforderung ist unbestritten.
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche oder Rechte aus
Verträgen mit dem Auftragnehmer ganz oder teilweise an Dritte
abzutreten.
- Wir behalten uns vor, bei Vertragsabschluss Abschlagszahlungen zu
erheben.
IV. Fertigstellung, Liefertermin und Verzug
- Angaben über die Fertigstellungs- oder Leistungstermine sind nur
dann bindend, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.
Bei Zusatz- oder Erweiterungsarbeiten, die nach Bestätigung solcher
Termine erteilt wurden oder bei Betriebsstörungen nach Ziff. 2
verlängern sich diese Termine um die Zeiten der Zusatz- oder
Erweiterungsarbeiten bzw. der Betriebsstörungen.
- Die Fertigstellungs- oder Leistungstermine verlängern sich infolge
höherer Gewalt oder damit vergleichbaren erheblichen, unverschuldeten
und mit angemessenen Mitteln vom Auftragnehmer nicht beherrschbaren
Betriebsstörungen, wie z. B. Streik, Aussperrung, extreme
Witterungsverhältnisse, staatliche Eingriffe, um die Dauer der
Behinderung. Das gleiche gilt, wenn die Behinderung durch höhere Gewalt
oder damit vergleichbare Ereignisse bei den Erfüllungsgehilfen,
Zulieferern oder Subunternehmern des Auftragnehmers auftreten.
- Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die
voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu unterrichten, soweit dies
möglich und zumutbar ist.
- Dauert die Behinderung gemäß Absatz 2 länger als insgesamt 90 Tage,
kann jeder Vertragspartner, der Auftraggeber jedoch nur nach fruchtlosem
Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist, durch Erklärung
gegenüber dem anderen Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.
- Im Falle des Leistungsverzuges des Auftragnehmers steht dem
Auftraggeber nur dann ein Recht auf Rücktritt und Schadenersatz statt
der Leistung zu, wenn er dem Auftragnehmer zuvor schriftlich eine
angemessene Nachfrist, mindestens jedoch fünfzehn Werktage, gesetzt hat.
Rücktritt und Schadensersatz statt der Leistung setzen voraus, dass der
Auftraggeber schriftlich unzweideutig zu erkennen gegeben hat, dass er
die Leistung nach Fristablauf nicht mehr annimmt (Ablehnungsandrohung).
- Bei Gutachten besitzt nur das Original Gültigkeit. Durch
Telekommunikationsmittel (z. B. E-Mail) übersandte Gutachten sind für
den Absender nicht verbindlich.
V. Abnahme
Die Leistung des Auftragnehmers gilt als abgenommen, wenn sie dem
Auftraggeber zugegangen ist und dieser innerhalb von acht Kalendertagen
keine schriftlichen Einwendungen erhebt.
VI. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
- Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich nach ihrer Feststellung
schriftlich anzuzeigen und genau zu bezeichnen. Die mangelhafte Leistung
ist dem Auftragnehmer am selben Tag zuzuleiten, um die Nacherfüllung zu
ermöglichen; das gilt für Gutachten, Berichte, Diagramme oder andere
Schriftstücke jedoch nur insoweit, wie der Auftragnehmer es verlangt.
Dem Auftragnehmer steht ein Wahlrecht auf Nachbesserung oder
Neuherstellung zu.
- Bei unerheblichen Mängeln steht dem Auftragnehmer nach seiner Wahl
neben dem Recht auf Nacherfüllung auch ein Recht auf Gewährung einer
Minderung zu.
- Bei Fehlschlagen der Nachbesserung stehen dem Auftraggeber wahlweise
die Rechte auf Minderung oder Rücktritt zu. Die Nachbesserung ist
fehlgeschlagen, wenn mindestens zwei Nachbesserungsversuche gescheitert
sind. Bei Minderung oder Rücktritt hat der Auftraggeber dem
Auftragnehmer schriftlich eine Nachfrist von mindestens fünfzehn
Werktagen zur Nacherfüllung zu setzen, es sei denn nach dem Gesetz ist
jede Fristsetzung entbehrlich. Diese Rechte setzen ferner voraus, dass
der Auftraggeber schriftlich unmissverständlich androht, die
Nacherfüllung nicht mehr zu akzeptieren.
VII. Proben/Testmuster und Mitteilungspflicht des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer umfassend
schriftlich über Inhaltsstoffe der überlassenen Proben, sich daraus ggf.
ergebende Gefahren, insbesondere beispielsweise für die Gesundheit und
die Umwelt, zu informieren und auf Besonderheiten beim Umgang mit
Stoffen und Proben hinzuweisen. Der Auftraggeber überlässt dem
Auftragnehmer nur solche Proben, die toxikologisch freigegeben sind und
den auf sie anwendbaren deutschen und europäischen Vorschriften
entsprechen und gegen deren Verwendung im Rahmen der durchzuführenden
Studie keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
- Soweit die Leistung des Auftragnehmers vom Auftraggeber für die
Herstellung, die Lieferung, den Vertrieb oder den Gebrauch von Roh- und
Hilfsstoffen, Fertigerzeugnissen, Behältnissen, Verpackungen, Produkt-
und Gebrauchsinstruktionen oder Werbung in oder nach Ländern außerhalb
Deutschlands, der Schweiz und Österreichs bestimmt sind oder
voraussichtlich benutzt werden, wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer
rechtzeitig vor Vertragsabschluss die in Betracht kommenden Länder und
die in ihnen für die Roh- und Hilfsstoffe, Fertigerzeugnisse,
Behältnisse, Verpackungen, Produkt- und Gebrauchsinstruktionen und
Werbung geltenden gesetzlichen und außergesetzlichen Vorschriften und
Normen benennen und auf Verlangen in deutscher oder englischer Sprache
zur Verfügung stellen.
- Die dem Auftragnehmer übersandten Proben und Testmuster gehen in
sein Eigentum über und dürfen nach Beendigung der Studie vernichtet
werden.
VIII. Haftungsbegrenzung
Für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden, gleich aus welchem
Rechtsgrund und welchen Umfangs, haftet der Auftragnehmer bei leicht
fahrlässiger Pflicht- oder Rechtsgutverletzung durch ihn oder seine
Erfüllungsgehilfen nur insoweit, wie es sich um vorhersehbare typische
Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog.
Kardinalspflichten) handelt; diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für
Schäden, die durch die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
verursacht werden. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben durch
diese Haftungsbegrenzung unberührt.
IX. Rohdaten
Die bei Durchführung der Studie erhobenen Rohdaten werden Eigentum des
Auftragnehmers, er ist nicht zur Herausgabe an den Auftraggeber
verpflichtet.
X. Verjährung
- Für Mängelansprüche haftet der Auftragnehmer nur ein Jahr ab
Abnahme. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer arglistig handelt.
- Wird über den Grund oder die Höhe von Ansprüchen des Auftraggebers
gegen den Auftragnehmer verhandelt, so sind die Verhandlungen spätestens
drei Monate, nachdem eine Partei auf ein Schreiben der anderen nicht
geantwortet hat, beendet.
XI. Urheberrechte
- Die gelieferten Werke sind gemäß § 1 Abs. 2 Urhebergesetz
urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber darf das gelieferte Werk
nur für die vereinbarten Nutzungsarten nutzen. Sind die zulässigen
Nutzungsarten nicht einzeln bezeichnet, so bestimmt sich der Umfang des
Nutzungsrechts nach dem mit seiner Einräumung verfolgten und für den
Auftragnehmer erkennbaren Zweck. Jede weitergehende Nutzung,
insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung oder Überlassung an
Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Auftragnehmers.
- Der Auftraggeber darf das gelieferte Werk nur für den Zweck
verwenden, der vereinbarungsgemäß bestimmt ist.
XII. Geheimhaltungsklausel
Jeder Vertragspartner wird alle ihm von dem anderen Vertragspartner
überlassenen oder von ihm auf andere Weise von dem anderen Vertragspartner
erlangten technischen, chemischen oder sonstigen Informationen, Unterlagen,
Informationen verkörpernde Gegenstände und Geschäftsgeheimnisse,
insbesondere Muster, Proben, Gutachten und Berichte geheim halten, Dritten
nicht offenbaren, auch wenn sie von dem anderen Vertragspartner nicht
ausdrücklich als „vertraulich“ oder „geheimhaltungsbedürftig“ gekennzeichnet
sind, und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners verwerten.
XIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungen ist der Hauptsitz
des Auftragnehmers.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist,
wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des
Auftragnehmers. Erfüllt der Auftraggeber die vorbezeichneten
Eigenschaften, ist der Auftragnehmer auch berechtigt, Klage an den für
den Auftraggeber zuständigen Gerichten zu erheben.
- Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem
Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen
UN-Kaufrechts (Übereinkommen über Verträge über den internationalen
Warenverkauf v. 11.04.1980) in seiner jeweils geltenden Fassung ist
ausgeschlossen.
© Copyright
Sämtliche Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, etc.) dieser Seite sind
urheberrechtlich geschützt. Widerrechtliches Herunterladen oder Kopieren
bedeuten einen Verstoß gegen das Urheberrecht.
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
|  |